Wer eine Reise nach Neuseeland auf sich nimmt, muss oft mit nicht unerheblichem finanziellem Aufwand rechnen. Besonders für diejenigen, die vor Ort ohne finanziellen Ausgleich arbeiten wollen, gibt es aber einige Möglichkeiten, sich finanziell unter die Arme greifen zu lassen. Wir haben nachfolgend verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt:
Kindergeld
In Deutschland wird Kindergeld weiterbezahlt, wenn der Auslandsaufenthalt der Aus- und Weiterbildung dient – was bei Sprachkursen, Praktika, Freiwilligendiensten, Demi-pair und Auslandssemestern der Fall ist, bei Work and Travel, Au-pair und Reisen leider nicht. Dies ist allerdings im Einzelfall mit den zuständigen Behörden zu klären.
Auslands-BAföG
Das Wichtigste zuerst: stelle Deinen Antrag bitte mindestens sechs Monate vor dem Beginn des Ausbildungsabschnitts, unabhängig davon, ob Du nur ein Auslandspraktikum bzw. Auslandssemester oder ein ganzes Studium im Ausland absolvieren willst. Fange frühzeitig mit der Planung an und bewerbe Dich rechtzeitig. So sparst Du Dir eine Menge Nerven und Zeit und außerdem hast Du frühzeitig die Gewissheit, dass Dein Vorhaben auch finanziert wird.
Generell kann Deine Auslandsausbildung in Neuseeland nicht länger als ein Jahr gefördert werden, in Ausnahmefällen ist dies aber auch bis zu 2,5 Jahren möglich. Die Verlängerung für Studenten ist dann für drei zusätzliche Semester möglich, sofern der Besuch der Universität in Neuseeland für die Ausbildung als Ganzes von gehobener Bedeutung ist. Diese gehobene Bedeutung musst Du Dir von der neuseeländischen Universität bestätigen lassen.
Sollte ein Auslandspraktikum Deinen Vorstellungen eher entsprechen als ein Auslandssemester oder gar ein Auslandsstudium, so ist auch dies kein Problem, sofern Dein Praktikum in Neuseeland folgende Voraussetzungen erfüllt: es muss eine Mindestlänge von 12 Wochen haben, für die Ausbildung erforderlich und ihr förderlich sein und schließlich muss die Prüfungsstelle Deiner Universität anerkennen, dass besagtes Praktikum den Anforderungen der Prüfungsordnung genügt. Ist z.B. internationale Praxiserfahrung ohnehin in Deinem Curriculum vorgesehen, so solltest Du bei der Beantragung keinerlei Probleme bekommen. Dennoch sollte natürlich alles im Voraus mit den jeweiligen Professoren und Prüfungsämtern abgesprochen werden.
Unterstützt wirst Du bei der Bezahlung der notwendigen Studiengebühren (bis zu einem Maximalbetrag von 4.600 Euro), der einmaligen Reisekosten und ggf. auch von eventuellen Zusatzleistungen, welche für die Krankenkassen erbracht werden müssen.
Solltest Du schon BAföG beziehen, so ist Dir auch die Auslandsfinanzierung sicher. Allerdings lohnt es sich, auch Auslands-BaföG zu beantragen selbst wenn Du kein BaföG bekommst, da Du trotzdem finanzielle Unterstützung erfahren könntest.
Stipendien und weitere Förderungen
In unserem Blogartikel Förderung einer Auszeit in Neuseeland haben wir weitere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung gelistet.
Deutsche Bildung AG
Sollte es mit den Stipendien nicht klappen, kannst Du Dich auch an die Deutsche Bildung AG wenden. Die Idee dahinter: Du erhältst für Deinen Auslandsaufenthalt zwischen 100 und 1000 Euro monatlich. Sobald Du fest im Berufsleben stehst, erfolgt Deine Rückzahlung einkommensabhängig. Dafür solltest Du jedoch Student in Deutschland sein und an einer staatlich anerkannten Hochschule studieren.
Mehr Infos unter: www.deutsche-bildung.de