Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Auszeit Neuseeland Ltd., 41 Selwyn Place, Nelson 7010, Neuseeland (nachfolgend „Auszeit Neuseeland“ genannt). Nachfolgend „Teilnehmer“ genannt sind Teilnehmer an den Auszeit Neuseeland-Programmen. Als „Leistungsträger“ sind Bildungseinrichtungen, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Versicherungsunternehmen und sonstige Dritte definiert.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Mit der Anmeldung in Textform (z. B. online über unsere Webseite, durch Brief oder E-Mail) bietet uns der Teilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bis zur Annahme durch Auszeit Neuseeland ist der Teilnehmer an seine Anmeldung gebunden. Änderungs- und Ergänzungswünsche zu dem gewählten Programmangebot werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie durch Auszeit Neuseeland ausdrücklich bestätigt worden sind.
2.2 Nach Eingang des Anmeldeformulars erfolgt eine gründliche Prüfung der Unterlagen durch Auszeit Neuseeland. Auszeit Neuseeland behält sich das Recht vor, die Anmeldung eines Teilnehmers abzulehnen, wenn dieser nicht den besonderen Teilnahmeerfordernissen genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anweisungen entgegenstehen.
2.3 Durch die Anmeldebestätigung von Auszeit Neuseeland kommt der Vertrag zustande. Bei Annahme der Anmeldung durch Auszeit Neuseeland wird dem Teilnehmer unverzüglich die Anmeldebestätigung per Post oder E-Mail zugesandt. Dieses Schreiben enthält außerdem weitere Informationen zu den gewählten Programmen und deren Ablauf.
2.4 Weicht der Inhalt der Anmeldebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Auszeit Neuseeland vor, an das Auszeit Neuseeland für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots kommt zustande, wenn der Teilnehmer uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme des Angebots schriftlich bestätigt, wobei die Bestätigung per E-Mail genügt.

3. Preise

Die aktuellen Preise der Auszeit Neuseeland Programme können auf der Webseite von Auszeit Neuseeland eingesehen werden. Auf Anfrage sendet Auszeit Neuseeland die aktuellen Preise auch per Post oder E-Mail zu. Nicht im Programmpreis enthalten sind die Kosten für Visum, Versicherungen, spezielle Lernmaterialien, anfallende Prüfungsgebühren oder die Teilnahme an Ausflügen. Bei kurzfristigen Anmeldungen, die aufgrund der Überschreitung der Anmeldefrist eines erhöhten Aufwands bedürfen, behalten wir uns vor, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

4. Zahlungsbedingungen

4.1 Nach Zustandekommen des Vertrages erhält der Teilnehmer von Auszeit Neuseeland die Rechnung über den Gesamtpreis. Die Zahlung ist vom Teilnehmer in Euro auf das nominierte deutsche Bankkonto von Auszeit Neuseeland zu entrichten. Die Zahlung wird 3 Monate vor dem in der Anmeldebestätigung aufgeführten geplanten Ankunftsdatum des Teilnehmers in Neuseeland fällig. Sollte die Anmeldung des Teilnehmers weniger als 3 Monate vor geplanter Ankunft des Teilnehmers in Neuseeland erfolgen, werden die Gebühren sofort mit der Anmeldebestätigung fällig.
4.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeit, so ist Auszeit Neuseeland berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 7. dieser Bedingungen zu belasten.
4.3 Auszeit Neuseeland fungiert als Vermittler zwischen ausgesuchten Bildungseinrichtungen in Neuseeland und dem Kunden. Die Einholung der mit der Erbringung der Bildungsleistungen anfallenden Kosten durch Auszeit Neuseeland erfolgt ausdrücklich und ausschließlich im Auftrag der Bildungseinrichtung. Bis zum Zeitpunkt der Weiterleitung an die Bildungseinrichtung verpflichtet sich Auszeit Neuseeland, die in deren Auftrag eingeholten Gelder für Bildungsleistungen auf einem von Auszeit Neuseeland verwalteten Treuhandkonto für den Kunden zu verwahren.

5. Preisänderungen

Auszeit Neuseeland behält sich vor, die mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafengebühren oder Änderungen der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises setzt Auszeit Neuseeland unverzüglich den Teilnehmer hiervon in Kenntnis. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% ist der Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren innerhalb von zehn Tagen nach Kenntnisnahme vom Reisevertrag zurückzutreten.

6. Leistungspflichten von Auszeit Neuseeland

6.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen für die einzelnen Auszeit Neuseeland Programme bzw. aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Anmeldebestätigung, sofern zwischen Auszeit Neuseeland und dem Teilnehmer nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Im Rahmen der Programme „Praktikum“, „Freiwilligendienst“ und „Au-pair“ bemühen wir uns nach besten Kräften, Praktikumsplätze und Beschäftigungsverhältnisse laut bevorzugter Termine und Arbeitsbereiche zu vermitteln, können aber für einen bestimmten Vermittlungserfolg keine Gewähr übernehmen.
6.2 Auszeit Neuseeland behält sich das Recht vor, Änderungen im Programm und dessen Durchführung vorzunehmen, soweit solche Änderungen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind, nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt des gebuchten Aufenthaltes nicht beeinträchtigen und für den Teilnehmer zumutbar sind. Auszeit Neuseeland verpflichtet sich, den Teilnehmer von solchen Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
6.3 Leistungspflichten der neuseeländischen Bildungseinrichtungen, Reiseveranstalter, Fluggesellschaften, Versicherungsunternehmen und sonstigen Dritten sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Vereinbarung zwischen Teilnehmer und Auszeit Neuseeland.

7. Rücktritt, Kündigung, Ersatzperson

7.1 Vor Reisebeginn kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Diese Erklärung ist in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.
7.2 Bei einem Rücktritt hat Auszeit Neuseeland Anspruch auf eine angemessene Entschädigung anhand nachfolgender Prozentsätze, bei deren Berechnung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt sind (Prozentangaben beziehen sich auf den Programmpreis, es gilt der Reiseantritt laut Anmeldebestätigung):

  • 25% nach Bestätigung der Anmeldung bis 61 Tage vor Reiseantritt
  • 50% bis 31 Tage vor Reiseantritt
  • 75% ab dem 30. Tag vor Reiseantritt

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei Auszeit Neuseeland.
7.3 Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Rücktrittserklärung fällt der gesamte Reisepreis als Stornokosten an. Stornokosten für gebuchte Flüge werden entsprechend der Maßgaben des Leistungsträgers berechnet (bis maximal 100% des Rechnungsbetrages). Der Teilnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit nachzuweisen, dass Auszeit Neuseeland ein geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall erfolgt die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall.
7.4 Bis einschließlich 40 Tage vor Abflugdatum kann der Teilnehmer verlangen, dass statt seiner eine dritte Person das Programm antritt, sofern dem nicht besondere Gründe entgegen stehen und die dritte Person von Auszeit Neuseeland und dem jeweiligen Arbeitgeber angenommen wird. Soweit durch den Personenwechsel noch weitere Kosten durch den Leistungsträger insbesondere bei Flugleistungen anfallen, werden diese gesondert berechnet. Für den Programmpreis und die durch den Wechsel in der Person entstehenden Kosten haften ursprünglicher und neuer Teilnehmer als Gesamtschuldner.
7.5 Teilnehmer haben das Recht, den Reisevertrag bis zur Beendigung des Aufenthaltes zu kündigen und den Aufenthalt aus persönlichen Gründen abzubrechen. Auszeit Neuseeland ist berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Eine Stornopauschale wird in diesem Fall nicht geltend gemacht. Etwaige entstehende Mehrkosten fallen dem Teilnehmer zur Last.
7.6 Die Teilnehmer verpflichten sich zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, die die gesamten Kosten abdeckt und z. B. im Krankheitsfall eintritt. Diese Versicherung ist nicht im Programmpreis inbegriffen.

8. Gewährleistung/Abhilfe

Weist die Reise aus Sicht des Teilnehmers Mängel auf, hat er sich unverzüglich an Auszeit Neuseeland zu wenden, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Sollte eine Mängelanzeige nicht erfolgen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) geltend gemacht werden können. Jeder Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Auszeit Neuseeland kann Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Andernfalls verpflichtet sich Auszeit Neuseeland, in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird. Arbeitgeber bzw. Vertreter von Sprachschulen sind nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Minderung des Reisepreises oder auf Schadenersatz, mit Wirkung für Auszeit Neuseeland anzuerkennen. Ansprüche auf Minderung und Schadenersatz verjähren mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9. Zur Unterbringung bei einer von Auszeit Neuseeland vermittelten Gastfamilie

9.1 Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für Gastfamilien, die direkt von Auszeit Neuseeland vermittelt wurden. Für Gastfamilien (inkl. Au-pair-Familien), die über Kooperationspartner von Auszeit Neuseeland (z.B. Sprachschulen) vermittelt wurden, gelten deren AGB.
9.2 Vorzeitige Beendigung des Aufenthalts bei der Gastfamilie: Sollte der Teilnehmer die Gastfamilie vorzeitig verlassen wollen, ist eine zweiwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Andernfalls ist die volle Gebühr, die zwei Wochen Unterkunft bei der Gastfamilie entspricht, zu bezahlen. Es kann für diese zwei Wochen kein Urlaub und keine entsprechende Rückerstattung für nicht beanspruchte Verpflegung geltend gemacht werden. Die Kündigung hat schriftlich sowie unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Nur ein schwerwiegender Grund, der auf das Verhalten der Gastfamilie zurückzuführen ist, berechtigt zur fristlosen Kündigung.
9.3 Wechsel der Gastfamilie: Sollte der Teilnehmer die Gastfamilie wechseln wollen, ist eine zweiwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Andernfalls ist eine Gebühr, die zwei Wochen Unterkunft bei der Gastfamilie entspricht, zu bezahlen. Es kann für diese zwei Wochen kein Urlaub und keine entsprechende Rückerstattung für nicht beanspruchte Verpflegung geltend gemacht werden. Die Kündigung hat schriftlich sowie unter Angabe von Gründen zu erfolgen. Nur ein schwerwiegender Grund, der auf das Verhalten der Gastfamilie zurückzuführen ist, berechtigt zur fristlosen Kündigung und Auszeit Neuseeland berechnet dann keine zusätzliche Gebühr für die Vermittlung in eine neue Gastfamilie. Liegt kein schwerwiegender Grund vor, der auf das Verhalten der Gastfamilie zurückzuführen ist, fallen für die Vermittlung in eine neue Gastfamilie die vollen Vermittlungsgebühren an.
9.4 Wenn der Teilnehmer weniger als 7 Nächte nicht bei seiner Gastfamilie wohnt, muss er die Gebühren in voller Höhe bezahlen, es besteht kein Anspruch auf Rückerstattungen. Wenn der Teilnehmer 7 oder mehr Nächte nicht bei seiner Gastfamilie wohnt, kann er ein Drittel der Gebühren für den entsprechenden Zeitraum wieder zurückerstattet bekommen (da er in dieser Zeit keine Verpflegung bei der Gastfamilie beansprucht und z.B. keinen Strom verbraucht). Allerdings muss sowohl die Gastfamilie als auch Auszeit Neuseeland mindestens 14 Tage vorab über die geplante Abwesenheit informiert werden. Entsprechende Rückerstattungen wird Auszeit Neuseeland immer erst nach Ende des gesamten Gastfamilienaufenthalts und immer in Euro auf das heimische Konto des Teilnehmers überweisen.

10. Haftung und Haftungsbeschränkung

Auszeit Neuseeland haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Beschränkung der Haftung: Auszeit Neuseeland übernimmt keine Haftung für die Leistungsträger und deren Handlungen sowie den Teilnehmer und dessen Handlungen. Die Teilnehmer sind für sich selbst verantwortlich.

11. Pass-, Visums-, Impfbestimmungen

11.1 Mit der Anmeldung sichert der Teilnehmer uns zu, dass er alle persönlichen, insbesondere die aufenthaltsrechtlichen, Voraussetzungen für die Teilnahme an dem gewählten Programm erfüllt.
11.2 Es gelten die aktuellen Visumsbestimmungen von Immigration New Zealand https://www.immigration.govt.nz/new-zealand-visas
Der Teilnehmer ist grundsätzlich in vollem Umfang selbst für die Einhaltung sämtlicher für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften verantwortlich, z. B. die rechtzeitige Beantragung des erforderlichen Visums auf eigene Kosten bzw. die Beachtung der jeweils geltenden Beschränkungen für visumsfreien Aufenthalt, die Einhaltung sonstiger Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen sowie die Beachtung geltender Zoll- und Devisenbestimmungen und die Beschaffung von Impfnachweisen. Bei Unklarheiten ist der Teilnehmer verpflichtet, Auszeit Neuseeland rechtzeitig vor Beginn der Reise schriftlich darauf hinzuweisen.

12. Weitere Bestimmungen

12.1 Der Teilnehmer ist ab Zustandekommen des Vertrages und bis zum Programmende verpflichtet, Auszeit Neuseeland sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Informationen schriftlich mitzuteilen.
12.2 Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
12.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages einschließlich dieser Teilnahmebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Das Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmer und Auszeit Neuseeland unterliegt neuseeländischem Recht. Gerichtsstand ist Nelson, Neuseeland.

 

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Teilnahmebedingungen unseres Messe-Gewinnspiels

Unter allen Interessenten, die sich im laufenden Kalenderjahr auf unseren Messelisten eintragen, verlosen wir eines der folgenden Auszeit Neuseeland-Programme: Praktikum – 990 Euro; Freiwilligendienst – 990 Euro; Work & Travel – 690 Euro. Der Gewinner darf unter diesen Programmen eines auswählen. Nicht im Gewinn enthalten sind weitere Reisekosten wie z.B. Flüge, Versicherung, Visum.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt zum Ende des laufenden Kalenderjahres in einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Ziehung unter allen Teilnehmern. Der Gewinner der Verlosung wird zeitnah per E-Mail informiert. Ein Umtausch, eine Übertragung oder eine Barauszahlung des Gewinnes ist nicht möglich.

Wir behalten uns ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit schriftlich bei Auszeit Neuseeland widerrufen, Kontaktdaten finden sich auf unserer Webseite auszeitneuseeland.com Fragen oder Beanstandungen sind ebenfalls an Auszeit Neuseeland zu richten.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz: Auszeit Neuseeland wird keine personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis an Dritte
weitergeben noch diesen zur Nutzung überlassen.