In Zusammenarbeit mit der HanseMerkur Versicherung bieten wir eine umfassende Neuseeland Reiseversicherung an.
Reiseversicherung für Neuseeland
Auszeit Neuseeland kann bei Fragen zur Versicherung bzw. Eintritt eines Versicherungsfalles nur unterstützen, wenn die Versicherung(en) über unsere exklusiven Buchungslinks abgeschlossen wurde(n)!
Bitte beachte, dass hier nicht abschließend alle Informationen zum Versicherungsvertrag aufgeführt werden. Den vollständigen Vertragsinhalt bitte dem Versicherungsantrag, dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen entnehmen. Jeder aufgeführte Versicherungsschutz ist nur dann gültig, wenn dieser konkret abgeschlossen wird, also im gewählten Versicherungsumfang enthalten ist!
Young Travel Reiseversicherung (bis zum 35. Lebensjahr abschließbar)
Die Young Travel Reiseversicherung bietet den perfekten Versicherungsschutz für Auszeit-Teilnehmer, die folgende Bedingungen erfüllen:
- Der Versicherungsschutz ist abschließbar für Schüler, Sprachschüler, Studenten, Au-pairs, Freiwillige, Praktikanten und Teilnehmer an Work und Travel Programmen mit Aufenthalten bis zu 5 Jahren bis zum 35. Geburtstag im Ausland.
- Der Abschluss der Versicherung muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes erfolgen.
- Abschließbar für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich.
- Ambulante und stationäre Heilbehandlungen
- Schmerzstillende Zahnbehandlungen sowie Zahnersatz
- Medikamente und Verbandmittel
- Schwangerschaftsuntersuchungen
- Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport
- Überführungs-/Bestattungskosten
Tagesprämie Tarif „Basic“: 1,15 EUR (ohne Aufenthalt in USA/Kanada) bzw. 2,29 EUR (mit Aufenthalt in USA/Kanada)
Tagesprämie Tarif „Profi“: 1,55 EUR (ohne Aufenthalt in USA/Kanada) bzw. 2,79 EUR (mit Aufenthalt in USA/Kanada)
- Reise-Unfall-Versicherung
- Reise-Haftpflicht-Versicherung
- Notfallversicherung
- Reise-Gepäck-Versicherung
Für weitere Infos (pdf), ein unverbindliches Angebot bzw. den Abschluss der Versicherung klicke einfach auf den passenden Link:
Für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=176&adnr=3055324&locale=de_DE&wt=POPUP
Für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=701&adnr=3193950&locale=de_AT
Auslandskrankenversicherung Neuseeland (ähnlich der Young Travel-Versicherung, jedoch auch für Teilnehmer über 35)
Die Auslandsreise-Krankenversicherung der HanseMerkur wurde von Stiftung Warentest mit der Note SEHR GUT (0,8) ausgezeichnet und bietet umfassenden und zugleich günstigen Versicherungsschutz.
Diese Neuseeland Reiseversicherung versichert die medizinisch notwendige Heilbehandlung von Erkrankungen, die während des Neuseeland-Auslandsaufenthaltes eintreten. Die HanseMerkur Neuseeland Krankenversicherung erstattet die Kosten von Erkrankungen und Unfällen, die innerhalb der versicherten Zeit eingetreten sind. Dazu zählen z. B. Behandlungen beim Arzt, im Krankenhaus oder Arzneimittel. Die vollständige Leistungsbeschreibung der Neuseeland Reiseversicherung kann den Versicherungsbedingungen entnommen werden.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit im Ausland.
Erstattung der Kosten für u.a.:
- ambulante und stationäre Heilbehandlung
- zahnärztliche Behandlung
- Medikamente und Verbandmittel
- Krankenrücktransport, Überführung und Bestattung
- kein Selbstbehalt
Tagesprämie Tarif „Basic“: ab 1,25 EUR (ohne Aufenthalt in USA/Kanada) bzw. ab 3,20 EUR (mit Aufenthalt in USA/Kanada)
Tagesprämie Tarif „Profi“: ab 1,55 EUR (ohne Aufenthalt in USA/Kanada) bzw. ab 3,90 EUR (mit Aufenthalt in USA/Kanada)
Wird ein Tarif abgeschlossen, der einige Länder vom Versicherungsschutz ausnimmt (z. B. bei Tarifen ohne USA und Kanada), hast Du dennoch für diese Länder Versicherungsschutz bei einem Transitaufenthalt für die Dauer des Transits oder bei Versicherungsverträgen von mindestens 6-monatiger Dauer für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen!
- die Neuseeland Reiseversicherung muss vor Antritt des Auslandsaufenthaltes für den gesamten Zeitraum abgeschlossen werden und endet zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt, spätestens nach 365 Tagen
- der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor der Ausreise und frühestens am Tag nach Eingang des Antrages bei der HanseMerkur
- Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der Neuseeland Krankenversicherung ist der vertragsgemäße Prämieneinzug
- der Versicherungsschutz ist auch gewährleistet bei Prämienzahlung nach Versicherungsbeginn
- keine Altersbeschränkung
- Verlängerungen innerhalb der Neuseeland Versicherung Höchstversicherungsdauer sind nach Zustimmung der HanseMerkur möglich
- die Höchstversicherungsdauer beträgt 365 Tage
- der Vertrag kann vorzeitig auf Beantragung zum Ende der Auslandsreise beendet werden; die zuviel eingezogene Prämie wird erstattet
- die Mindestprämie beträgt 10,- EUR pro versicherter Person
- kein Selbstbehalt
Weitere Details zu unserer Neuseeland Versicherung findest Du über die angegebenen Links auf den Seiten der HanseMerkur.
Für weitere Infos (pdf), ein unverbindliches Angebot bzw. den Abschluss der Versicherung klicke einfach auf den Link:
https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=90&subBaId=2&adnr=3055324&locale=de_DE&wt=POPUP
Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchsversicherung
Es ist schon ärgerlich genug, wenn Du Deine gebuchte Neuseeland-Auszeit nicht antreten kannst oder sie vorzeitig abbrechen musst. Insbesondere wenn Du zusätzlich noch Storno- und/oder Rückreisekosten bezahlen musst! Mit der Reiserücktrittsversicherung der HanseMerkur sicherst Du Dich für den Fall der Fälle ab – und das weltweit.
Falls Du Deine gebuchte Neuseeland Reise wegen eines versicherten Ereignisses nicht wie geplant antreten kannst, erstattet Dir die HanseMerkur aus der Reiserücktrittsversicherung die folgenden Kosten:
- Rücktritts- oder Umbuchungs- bzw. Stornokosten, wenn versicherter Grund vorliegt.
- Mehrkosten für die Hinreise, wenn Du aufgrund der Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels (mindestens zwei Stunden) Deinen Flug verpasst.
- Du kannst aus persönlichen Gründen bis 42 Tage vor Reiseantritt umbuchen – die Versicherung übernimmt die Umbuchungskosten von bis zu 30 €.
Die Reiseabbruchsversicherung ersetzt im versicherten Fall:
- den gesamten Reisepreis, sofern die Reise innerhalb der ersten 8 Tage abgebrochen wird
- die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen, sofern die Reise ab dem 9. Tag abgebrochen wird
- Nachreisekosten bei Unterbrechung, um z.B. bei einer Rundreise wieder zur Reisegruppe zu gelangen
- schwerer Unfall, unerwartete und schwere Erkrankung oder Tod
- Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt, betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
- Impfunverträglichkeit
- Wiederholungsprüfung
- Ablehnung der Visumserteilung
- Schwangerschaft
- erheblicher Schaden am Eigentum infolge von Feuer, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter
Die Höhe der Prämie ist abhängig vom Gesamtpreis der Reise.
Kein Selbstbehalt bei allen versicherten Ereignissen mit Ausnahme von ambulant behandelten Erkrankungen. In diesem Fall beträgt der Selbstbehalt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens 25,- EUR je versicherte Person.
Abschlussfrist: Alle Prämien, die die Reiserücktrittsversicherung enthalten, sind sofort bei der Buchung, jedoch spätestens bis 30 Tage vor Reisebeginn abzuschließen. Liegen zwischen der Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag nach Reisebuchung erfolgen.
Die Urlaubsgarantie kann bis zum Reiseantritt abgeschlossen werden.
Für weiter Infos, ein unverbindliches Angebot bzw. den Abschluss der Neuseeland Versicherungen klicke einfach auf diese Links:
Für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland: https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=2&adnr=3055324&locale=de_DE
Für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich: https://secure.hmrv.de/rvw-ba/initBa.jsp?baid=681&adnr=3193950&locale=de_AT